Antrag zum Doppelhaushalt 2025/2026: Einsparung von Mietausgaben der Stadt
Die Fraktion SPD/Ratsfrau Broedermann und die Gruppe Bündnis 90/Die Grünen/FDP/Volt beantragen:
- Die Verwaltung wird beauftragt, bis spätestens Mitte 2025 ein ganzheitliches Konzept zur nachhaltigen Reduzierung von externen angemieteten Büroflächen zu erarbeiten und vorzulegen.
- Bis Ende 2026 werden die Mietausgaben der Stadt Wolfsburg um 1 Mio. Euro pro Jahr reduziert.
- Der Ansatz für Mietausgaben wird für den Doppelhaushalt 2025/26 entsprechend reduziert.
- Vorlage und Beratung erfolgt im zuständigen Fachausschuss für Finanzen, Controlling und Haushaltskonsolidierung (AFCH).
Begründung:
Die Stadt Wolfsburg hat im Jahr 2024 insgesamt etwa 4,935 Mio. Euro plus Betriebskosten/ zusätzlichen Gebäudekosten von rund 1 Mio. Euro für Mietaufwendungen in externen Gebäuden aufgewendet. Nicht darin enthalten sind die Kosten für Büroflächen der städtischen BgA’s, eigenständigen städtischen Organisationen (AÖR)/städtischen Gesellschaften und Beteiligungen.
Die im AFCH im Dezember 2024 dazu vorgelegte Übersicht weist eine Vielzahl von Standorten unterschiedlicher Größe aus. Kennzahlen/Standards, nach denen der Flächenbedarf bemessen wird, sind nicht erkennbar (z.B. die benötigte Fläche nach Anzahl der Arbeitsplätze/Sozial- und Nebenflächen, Besprechungsräume, etc.). Die Mietpreise weisen erhebliche Unterschiede vor.
Teilweise sind zusammengehörende organisatorische Einheiten auf mehrere Standorte im Stadtgebiet verteilt, was arbeitsorganisatorisch nachteilig ist.
Für die im Rathaus und in stadteigenen Gebäuden vorhandenen Büroflächen gibt es offenbar keine detaillierte Flächenbedarfsanalyse bzw. Vorgaben. Es ist davon auszugehen, dass bei konsequenter Anwendung von Standards/Kennzahlen in größerem Umfang Büroflächen für die Unterbringung von bisher extern untergebrachten Mitarbeitenden gewonnen werden können.
Durch den Wandel der Arbeit und des Arbeitsplatzes (New Work) ist davon auszugehen, dass es zusätzlich ein erhebliches Potential zur Optimierung der Arbeitsplätze in den Büros der Verwaltung gibt.
In der Sitzung des AFCH im Dezember 2024 hat die Verwaltung zu dem Antrag A 2023/0139 vorgeschlagen:
- Anmietung eines größeren Objektes um folgende Ziele zu verfolgen
- Abdeckung des zusätzlichen Raumbedarfs und Schaffung eines Puffers für Umzüge
- Neue Raumbelegungen werden platzsparend unter Beachtung von „New Work“ vorgenommen (Konzeptpräsentation AFCH am 25.01.2024)
- Abmietung von Kleinmietflächen im Stadtgebiet soweit Kündigungsmöglichkeiten bestehen, zur Erzielung weiterer Kosteneinsparungen
Dies ist ansatzweise richtig, aber nicht ausreichend. Nicht enthalten sind die Anwendung von Standards/Kennzahlen zum Flächenbedarf sowie die Definition von konkreten Einsparzielen mit Zeitplanung.
Angesichts der prekären Haushaltslage der Stadt sind solche Einsparpotenziale konsequent zu erschließen und zu nutzen. Daher fordern die o.g. Fraktion und Gruppe die Kosten für extern angemietete Büroflächen bis Ende 2026 um 1 Mio. Euro p.a. zu senken und dies in den Haushaltsbeschluss zum Doppelhaushalt 2025/26 aufzunehmen.