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Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wolfsburg

Die PUG-Fraktion und die Gruppe Bündnis 90/Die Grünen/FDP/Volt beantragen, die Geschäftsordnung wie folgt anzupassen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wolfsburg in folgenden Punkten zu verändern:

§ 2 Öffentlichkeit

(3) An öffentlichen Sitzungen können Zuhörer*innen nach Maßgabe der vorhandenen Plätze teilnehmen; Pressevertreter*innen werden besondere Plätze zugewiesen. Zur Aufrechterhaltung der Ordnung kann die*der Vorsitzende von dem Hausrecht Gebrauch machen. Zuhörerinnen und Zuhörer sind nicht berechtigt, das Wort zu ergreifen oder sich sonst an den Beratungen zu beteiligen. Sie dürfen die Beratungen nicht stören, insbesondere keine Zeichen des Beifalls oder des Missfallens geben. Sämtliche den Sitzungsverlauf störende akustische oder optische Ausdrucksmittel sind untersagt. Zuhörerinnen und Zuhörer können von dem oder der Ratsvorsitzenden aus dem Sitzungssaal verwiesen werden.

§ 4 Einwohnerfragestunde

(2) Jede*r Einwohner*in der Stadt kann nach Nennung ihres*seines Namens und Anschrift oder Ortschaft Fragen zu Beratungsgegenständen der Sitzung und zu anderen Angelegenheiten der Stadt stellen. Der*die Fragesteller*in kann bis zu zwei Zusatzfragen anschließen, die sich auf den Gegenstand seiner*ihrer ersten Frage beziehen müssen. Die Frage darf keine unsachlichen Feststellungen oder Wertungen enthalten. Der Beitrag des einzelnen Fragestellers soll einschließlich der Beantwortung 10 Minuten nicht überschreiten. Die persönlichen Daten der Fragenden werden nicht in das Protokoll aufgenommen.

§ 6 Ordnung in den Sitzungen

(4) Um die Sicherheit in Sitzungen zu gewährleisten, sind Einlass- und Taschenkontrollen für den Zuschauerraum zulässig. Wird eine Sitzung durch ungebührliches Verhalten von Zuhörer*innen oder Pressevertreter*innen gestört, so kann hat die*der Vorsitzende diese aus dem Sitzungssaal zu verweisen und notfalls entfernen zu lassen. Macht die*der Vorsitzende von diesem Recht Gebrauch, so hat sie*er bis zur Entfernung der Zuhörer*innen oder Pressevertreter*innen die Sitzung zu unterbrechen.



Begründung:

Es hat sich jüngst gezeigt, dass eine gut ausformulierte Geschäftsordnung ein wichtiger und notwendiger Bestandteil einer funktionieren Ablaufstruktur des Rates ist. Um dem Rechnung zu tragen, halten wir es für notwendig, die bereits bestehende Geschäftsordnung nach zu schärfen.

Wir halten für geboten, in § 4 (Einwohnerfragestunde) eine zeitliche Begrenzung einzuziehen, um möglichst vielen Fragestellern die Gelegenheit einer Frage an den Rat der Stadt einzuräumen.

Im interkommunalen Vergleich bzw. im Vergleich mit Bund und Land hat sich gezeigt, dass bereits in anderen Gremien und Parlamenten auf neue Herausforderung reagiert wurde. So sind beispielsweise Sach- und Ordnungsrufe in der Stadt Düsseldorf, im Land Schleswig-Holstein und im Bundestag klarer und strukturierter geregelt. Überwiegend findet dort keine „Kann-Regelung“ statt, sondern finden „Ist-Regelungen“ oder Worte wie „muss“ Anwendung.

Neben den betroffenen Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern werden aber auch zielgerichtete Formulierungen an die Zuschauenden und Zuhörenden verwendet. Es sollte überdacht werden, Einlass- bzw. Taschenkontrollen in die Geschäftsordnung mit aufzunehmen. Bei angekündigten Großbesuchen ist ein verstärkter Sicherheitsdienst möglicherweise ebenfalls zielführend, was wir durch die Änderung des § 6 (Ordnung in den Sitzungen) erreichen wollen.

Es ist nicht hinnehmbar, dass Verunglimpfungen, Beschimpfungen und Bedrohung gegenüber städtischen Bediensteten und gegenüber Ratsmitgliedern ausgesprochen werden. Nicht zuletzt muss das Wohl aller im Rat vertretenen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger und aller Verwaltungskräfte im Vordergrund stehen.