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Überprüfung der Vorkaufsrechte auf bebauten Grundstücken

Die Gruppe Bündnis 90/Die Grünen/FDP/Volt beantragt:

Die Vorkaufsrechte der Stadt Wolfsburg auf bebaute Grundstücke, ausgenommen Gewerbeflächen, sowie Baugebiete nach 2004, werden durch den Ausschuss für Strategische Planung, Wirtschaft, Digitalisierung und Stadtentwickelung (STEA) überprüft und anschließend durch den Rat beschlossen.

Begründung:

Durch neue Regularien werden im Grundbuch befindliche Vorkaufsrechte seit kurzem mit einem deutlichen Zinsaufschlag bei einer Finanzierung durch die Kreditinstitute versehen. Nach Auffassung der Antragsteller sind viele ältere Wohnsiedlungen nicht mehr von einer derart hohen strategischen Bedeutung, dass ein dauerhaftes Besichern mit diesen Rechten notwendig ist. Überdies bedeutet die permanente Abgabe von „Stillhalteerklärungen“ bei Grundstücksverkäufen einen erheblichen Aufwand für die Verwaltung.